01 — GESETZLICHE RECHTE
Gesetzliche Mängelrechte
Für Warenkäufe von Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine zusätzliche freiwillige Garantie ist nicht erforderlich, damit diese Rechte bestehen. Gesetzliche Ansprüche wegen einer mangelhaften Ware werden durch freiwillige Leistungen nicht eingeschränkt.
Eine Ware ist vertragsgemäß, wenn sie die vereinbarten Eigenschaften besitzt und den gesetzlichen Anforderungen an Beschaffenheit, Funktion, Zubehör, Montage und Verwendbarkeit entspricht.
02 — NACHERFÜLLUNG
Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Bei einem Mangel kann der Käufer nach den gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung verlangen und zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die gewählte Art der Nacherfüllung darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden könnte.
Die Nacherfüllung ist innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen. Art und Verwendungszweck der Ware werden dabei berücksichtigt.
03 — KOSTEN
Kosten der Nacherfüllung
Die zum Zweck der gesetzlichen Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer. Dazu gehören insbesondere erforderliche Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
Wurde eine mangelhafte Ware vor Auftreten des Mangels ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechend montiert oder an einer anderen Sache angebracht, gelten zusätzlich die gesetzlichen Regeln zu erforderlichen Ausbau- und Einbauaufwendungen.
04 — WEITERE RECHTE
Minderung, Rücktritt und Schadensersatz
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, wird sie berechtigt verweigert oder liegen andere gesetzlich geregelte Voraussetzungen vor, stehen dem Verbraucher die gesetzlichen weiteren Rechte zu. Dazu gehören je nach Sachlage Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag.
Schadensersatzansprüche bestehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Haftungsbeschränkungen, die zwingende Verbraucherrechte ausschließen würden, werden durch diese Informationen nicht begründet.
05 — FRISTEN
Verjährung und gesetzliche Beweisvermutung
Ansprüche wegen eines Mangels an beweglichen Waren verjähren grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware, soweit keine besondere gesetzliche Frist eingreift.
Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Zustand, der von den gesetzlichen Anforderungen an die Mangelfreiheit abweicht, wird nach den gesetzlichen Regeln vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, soweit diese Vermutung mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands vereinbar ist.
06 — MÄNGELMELDUNG
Mangel melden und Prüfung ermöglichen
Ein Mangel kann per E-Mail an careteam@xelmorik.com oder telefonisch unter +81-3-8872-6319 gemeldet werden. Für die Zuordnung sollten Bestellnummer, Artikelbezeichnung, Beschreibung des Mangels und geeignete Fotos übermittelt werden.
Ist eine Prüfung der Ware erforderlich, wird nach Kontaktaufnahme die geeignete Vorgehensweise und die für eine Rücksendung geltende Anschrift mitgeteilt. Die Kosten einer erforderlichen Rücksendung im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung werden vom Verkäufer getragen.
07 — REPARATUR UND RÜCKSENDUNG
Versand bei Nachbesserung oder Ersatz
Bei einer erforderlichen Einsendung wird der Rücksendeweg nach Prüfung des Falls abgestimmt. Eine reparierte Ware oder eine Ersatzware wird nach Abschluss der Nacherfüllung an die Lieferadresse zurückgesandt.
Über wesentliche Änderungen des Bearbeitungsstands wird über die zur Bestellung hinterlegten Kontaktdaten informiert. Für eine Ersatzlieferung gelten nach Versand die für die Bestellung vorgesehenen Zustellabläufe.